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Cenfor Q2
Center für Entwicklung und Quanteninformation
Egitlweg 6
5322 Hof b. Salzburg
Österreich

Tel. +43 6229 36 798
Fax  +43 6229 36 758
info(at)cenfor-q2(dot)com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cenfor Q2
Center für Entwicklung und Quanteninformation

1. Allgemein
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Alle Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabredenbedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns Richtigstellung und Nachbelastung vor. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot, Auftrag
Unsere Angebote , Preislisten und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Alle Aufträge und Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und durch Vertreter gemachte Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Der Besteller hat unsere Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu überprüfen. Diese Prüfung dient zur Sicherheit, ob die Angaben des Bestellers unsererseits korrekt und vollständig erfasst wurden. Die Auftragsbestätigung und deren Beilagen gelten als vom Besteller vollinhaltlich angenommen, wenn er uns seine Einsprüche nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum schriftlich mitteilt. Retourwaren werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung akzeptiert.
3. Preise
Die Preise gelten aufgrund unserer derzeitigen Preislisten oder den im Angebot angeführten Preisen ohne Verpackung, ab Hof b. Salzburg. Bei einer Änderung der Materialgrundkosten sowie Zölle, Steuern usw. müssen wir uns daher eine entsprechende Anpassung an die zur Zeit der Lieferung maßgebenden Kostenfaktoren vorbehalten.
Für den Fall einer vereinbarten Lieferung „Frei Haus“ werden Versandweg und Versandart von uns festgelegt. Der Besteller hat für die ordnungsgemäß durchzuführende Anlieferung zumutbare Bedingungen sicherzustellen.
4. Lieferbedingungen, Liefertermin, Warenübernahme
Die Angabe der Lieferzeit geschieht nach bestem Ermessen. Eine von uns übernommene Verpflichtung zum Einhalten bestimmter Lieferfristen wird aufgehoben durch Ereignisse höherer Gewalt, wozu erhebliche Betriebsschwierigkeiten, Beförderungsschwierigkeiten und Arbeitseinstellungen in den Werken unserer Lieferanten zählen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, ist der Besteller berechtigt, uns eine Nachlieferungsfrist von sechs Wochen zu setzen. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Nachlieferfrist ist der Besteller zum Vertragsrücktritt dann berechtigt, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist angedroht hat. Sollte die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht eingehalten worden sein, besteht das Rücktrittsrecht nicht. In diesem Fall kann der Besteller vier Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermines vom Vertrag zurücktreten.
Reklamationen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Warenerhalt und vor Be-/Verarbeitung des Materials anerkannt!
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Auslieferung von unserem Lager in Hof b. Salzburg auf den Besteller über. Teilleistungen und Teillieferungen, sowie Teilrechnungen sind vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig und als Teillieferungen vom Besteller zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei sind wir berechtigt entweder ohne Nachweis eines Schadens 30% der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht Barzahlung oder Vorauskassa vereinbart wurde, innerhalb von 20 Tagen netto zu bezahlen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns geleistet werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder damit aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß Zinsenrechts-Änderungsgesetz (Zins RÄG) in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Außerdem sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Wechsel nehmen wir nur aufgrund fallweiser, besonderer Vereinbarung zahlungshalber an. Allfällige Einziehungs-, Diskont- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Zahlers. Als Zahlungstag gilt in jedem Fall der, an dem wir von der Zahlung Kenntnis erhalten und über den Betrag verfügen können. Wir können angebotene Zahlungen in Form von Wechsel oder Scheck ohne Angabe von Gründen ablehnen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Verschlechterung der Bonität des Bestellers berechtigen uns, ab Lieferung auch bezüglich anderer, noch nicht abgewickelter Geschäfte, zu sistieren, bis der Besteller seine Verpflichtung erfüllt hat, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche gegen uns abgeleitet werden können. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wird die gelieferte Ware vor Beendigung des Eigentumsvorbehaltes vom Besteller oder über dessen Auftrag von einem Dritten bearbeitet oder mit einer anderen Sache vermischt oder verbunden, sind wir, soweit der Eigentumsvorbehalt nicht ohnedies voll aufrecht erhalten bleibt, jedenfalls Miteigentümer der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis unserer Forderung im Werte der neuen oder verbundenen Sache. Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Gegenstandes vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist dem Besteller nur mit unserer Zustimmung gestattet. In diesem Fall gilt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Besteller gegenüber seinem Abnehmer zustehende Forderung
als an uns abgetreten. Auf unseren Wunsch hat der Besteller die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. die Unterlagen auszuhändigen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen, wobei der Besteller auf die Geltendmachung einer Zurückhaltung verzichtet. Die von uns erstellten Entwürfe und sonstigen Unterlagen sind unser alleiniges Eigentum und dürfen vom Besteller nicht verwendet oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Uns überlassene Muster, auch solche die nicht zum Auftrag geführt haben, stehen dem Besteller zur Verfügung. Sollten diese nicht binnen sechs Wochen nach Angebotsabgabe oder Auftragsdurchführung abgeholt werden, sind wir zur Vernichtung berechtigt.
7. Gewährleistung, Schadenersatz
Bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu überprüfen und festgestellte Mängel sofort schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Vertragspflicht nicht Ordnungsgemäß erfüllt hat. Nach unserer Wahl können wir Gewährleistungsansprüche in der Form erfüllen, dass wir den Mangel beheben oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder ohne unsere Zustimmung verarbeitet wird. Für Kosten für eine durch den Besteller selbst vorgenommene Mängelbehebung, haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hiezu die schriftliche Zustimmung gegeben haben. Hinsichtlich der Eignung der gelieferten Ware leisten wir ausschließlich dahin Gewähr, dass diese im Sinne unserer Bestimmungen und Vorschriften verwendbar ist. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Sachen bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne einer allfälligen mitgelieferten Anleitung verwendet werden. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Handelsübliche und / oder herstellungstechnische bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausführung und Material, berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie Farbabweichungen oder dergleichen. Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Änderungen, Storno
Änderungen seitens des Bestellers bedürfen generell der Schriftform. Es steht uns frei, Änderungen und Ergänzungen, die vom Besteller nach Vertragsabschluß gewünscht werden, zu berücksichtigen. Gegebenenfalls werden diese gesondert nach tatsächlichem Aufwand an Arbeitszeit und Material verrechnet.
Bei Stornierungen von Bestellungen wird eine Stornogebühr in der Höhe von 10% der Vertragssumme verrechnet. Zu einer Stornierung ist der Besteller nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung berechtigt.
9. Datenspeicherung
Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten des Bestellers werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich A-5020 Salzburg. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 06-08

 

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